Unabhängige Beratung Finanzen und Versicherungen
Der Arbeitsrechtsschutz ist ein wichtiger Baustein innerhalb der Rechtsschutzversicherung, der von Versicherungsnehmern allerdings oftmals vernachlässigt wird. Warum der Arbeitsrechtsschutz für Angestellte und auch für Selbstständige und Beamte bedeutsam und wichtig ist, lesen Sie hier.
Arbeitsrechtsschutz für Angestellte
Im Arbeitsrecht wird sehr häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestritten. Das liegt an der Vielzahl von Gründen, die im Arbeitsrecht Anlass sind für einen Rechtsstreit. Beratungs- und Handlungsbedarf kann bereits beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bestehen, in Bezug auf die Rechte und Pflichten, die sich für beide Vertragsparteien aus dem Arbeitsvertrag ergeben und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Typische Streitfälle im Arbeitsrecht – wo der Arbeitsrechtsschutz hilft
(1) Bereits das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bietet jede Menge Streitpotenzial, nämlich dann, wenn der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch Fragen stellt, die die Grenzen des Erlaubten überschreiten. Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, einen Arbeitsvortrag vor der Unterzeichnung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Führungspositionen handelt.
(2) Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gibt es Haupt- und Nebenleistungspflichten, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen eingehalten werden müssen. Während der Arbeitgeber zur Gehaltszahlung verpflichtet ist, muss der Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag beschriebene Arbeitsleistung erbringen. Nicht nur eine Verletzung der Hauptleistungspflichten ist Anlass für Konflikte, sondern unter anderem auch die Nichtbeachtung des seit dem 18. Juni 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), nach dem eine Benachteiligung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals untersagt ist. Dazu gehört unter anderem die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung oder aufgrund der ethnischen Herkunft. Verstöße gegen das AGG können sowohl in der Bewerbungsphase als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, beispielsweise in Verbindung mit einer Beförderung, auftreten. Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sind unter anderem auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, streikbedingte Arbeitsniederlegung, betriebliche Störungen oder haftungsrechtliche Fragen, wenn es zu einem Schaden kommt.
(3) Sehr häufig treffen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, wenn es um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses geht. Geklärt werden muss beispielsweise die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) oder die Frage, ob eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Arbeitnehmer können sich mit der Kündigungsschutzklage gegen Kündigungen wehren. Auch befristete Arbeitsverträge sind häufig Streitgegenstand vor Gericht, denn nicht immer ist eine Befristung zulässig. Arbeitnehmer müssen auch immer häufiger auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses klagen, das ein wichtiger Baustein im Rahmen von Bewerbungsaktivitäten ist. So kann sich ein Arbeitnehmer gerichtlich zur Wehr setzen, wenn der Wortlaut des Arbeitszeugnisses nicht wohlwollend ist, wozu der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gegen die Sie sich als Arbeitnehmer nur wehren können, wenn Sie über ausreichende finanzielle Mittel oder eben eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrechtsschutz verfügen.
Angebotsanfrage Angebot Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie ein Vergleichsangebot zu Ihrem bisherigen Versicherungsschutz wünschen, nutzen Sie dafür bitte dieses Anfrageformular als PDF für die Rechtsschutzversicherung und schicken mir das ausgefüllt per Email oder Fax zurück:
Verfahren vor den Arbeitsgerichten
Grundsätzlich besteht bei einem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht kein Anwaltszwang. Dennoch ist es wichtig, anwaltlichen Beistand zu haben, um die Rechtslage zu kennen und die Aussicht auf Erfolg einschätzen zu können. Die Erfahrung und die fachliche Kompetenz eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sind ein bedeutender Joker in der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber. Wichtig zu wissen ist, dass die in einem Urteilsverfahren anfallenden Anwaltskosten auch bei Obsiegen nicht – wie in einem ordentlichen Zivilprozessverfahren – der Gegenseite auferlegt werden. Ist das Verfahren in der ersten Instanz noch nicht beendet und gewinnt eine Partei in einem späteren Rechtszug, ist die unterlegene Partei zur Erstattung der Anwaltskosten des obsiegenden Gegners in beiden Instanzenzügen verpflichtet. Insoweit schützt eine Rechtsschutzversicherung vor diesen Kosten. Gleichzeitig macht sie es möglich, bei Aussicht auf Erfolg auch weitere Instanzen anzurufen, um sein Recht zu erkämpfen. Dies ist umso bedeutsamer vor dem Hintergrund, dass sich Arbeitsgerichte pro Jahr mit 400.000 bis 500.000 gerichtlichen Verfahren befassen müssen. Anders ausgedrückt: Verfahren vor den Arbeitsgerichten sind beruflicher Alltag.
Arbeitsrechtsschutz für Selbstständig und Beamte
Auch Selbstständige und Beamte können sich gegen finanzielle Risiken im Berufsleben schützen, wenn es zu einem Rechtsstreit mit dem Vorgesetzten, mit Lieferanten oder Kunden kommt. Für Beamte gilt dies insbesondere für disziplinarische Verstöße, die eine besondere Relevanz beispielsweise bei Polizisten hat. Selbstständige und Freiberufler tragen in vielen Bereichen ein hohes berufliches Risiko im Schadensfall. Dies gilt für freiberufliche Ärzte bei einer fehlerhaften Behandlung ebenso wie für Steuerberater oder Rechtsanwälte bei fehlerhaften Beratungen. Eine Rechtsschutzversicherung für Selbstständige und Freiberufler übernimmt regelmäßig die gesamten Verfahrenskosten und leistet so einen wesentlichen Beitrag für die finanzielle Sicherheit eines Unternehmens.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrechtsschutz erst nach einer Wartezeit von drei Monaten in Anspruch genommen werden kann. Der Rechtsschutz gilt für solche Verfahren, die erst nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung auftreten. Verfahren, die bereits anhängig sind, unterliegen nicht dem Rechtsschutz, da eine Rechtsschutzversicherung – wie alle anderen Versicherungen auch – nicht rückwirkend gültig ist. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Mediator einzuschalten, beispielsweise wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht. Auch beim Mediationsverfahren hilft der Arbeitsrechtsschutz und übernimmt die Kosten.
Rückfragen / weitere Unterlagen
Wenn Sie dazu weitere Fragen haben zum Arbeitsrechtsschutz oder ein persönliches Angebot zur Rechtsschutzversicherung wünschen, senden Sie mir bitte eine Email zu (info@marco-mahling.de), nutzen mein Kontaktformular oder das Chat-Fenster unten rechts.
weitere Artikel aus unserem Blog
Anbei ein paar Links zu weiteren Artikeln über das Thema “Rechtsschutzversicherung“:
- Versicherungsbedingungen Rechtsschutzversicherung – worauf muss man achten?
- Tipps für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
- Tipps wie man die beste Rechtsschutzversicherung findet
- Erhöhung der Honorare für Rechtsanwälte
- Wartezeit Rechtsschutzversicherung – gilt diese immer?
- Welche Leistungen beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?
The post Arbeitsrechtsschutz für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Beamte appeared first on Finanzdienstleistungen Mahling.