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Die Haftpflichtversicherung – laut Stiftung Warentest ein Muss

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Unabhängige Beratung Finanzen und Versicherungen

Zum Thema Schadensersatz trifft das BGB im Paragraf 823 eine ganz klare Aussage:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden ausfällt, die Regresspflicht besteht. Die Stiftung Warentest sieht vor diesem Hintergrund Haftpflichtversicherungdie private Haftpflichtversicherung als wichtigste nicht gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an. Es gibt immerhin einige Berufe, die ohne den Nachweis einer Haftpflichtversicherung nicht ausgeübt werden dürfen. Für Privatpersonen besteht diese Pflicht nicht, auch wenn in der Politik immer wieder darüber diskutiert wird. Es geht bei dieser Diskussion weniger um den Schutz des Verursachers, sondern vielmehr darum, dass der Geschädigte in vollem Umfang entschädigt werden kann. Ein klassisches Beispiel dafür, dass beide, Verursacher und Geschädigter, wirtschaftlich in das Abseits rutschen, ist ein Personenschaden. Ein Radfahrer fährt einen Fußgänger an, dieser fällt unglücklich und verletzt sich schwer. Die Folge ist die Erwerbsunfähigkeit. Der Fußgänger lebt, wenn er Pech hat, künftig von der Erwerbsminderungsrente. Auf den Fahrradfahrer kommen Kosten für

  • Medizinische Behandlung des Unfallopfers
  • Reha-Maßnahmen
  • Eine mögliche lebenslange Rentenzahlung an den Geschädigten
  1. Sowohl die Ersatzkassen als auch die Reha-Träger nehmen die Schadensverursacher für die anfallenden Behandlungskosten in Regress. Verfügt der Schadensverursacher nicht über die finanziellen Mittel, hat der Geschädigte ein finanzielles Problem, ihm bleibt tatsächlich nur die Erwerbsminderungsrente.

Die Forderungsausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung

Das oben angeführte Beispiel zeigt, wie wichtig zum einen eine private Haftpflichtversicherung, zum anderen, wofür eine Forderungsausfalldeckung ist. Erfreulicherweise handelt es sich in den seltensten Fällen um einen Personenschaden, der reguliert werden muss. Aber dem Freund beim Umzug helfen und den Fernseher fallen lassen, ist auch schon ärgerlich genug. Zerkaut der Hund die Sockelleisten in der Mietwohnung, wäre dies ein Fall für die Hundehalterhaftpflicht.

Um auf das oben angeführte Beispiel zurückzukommen. Hat der Verursacher keine Haftpflichtversicherung und kein Vermögen, geht das Opfer leer aus. Besitzt der Geschädigte jedoch eine eigene Haftpflichtversicherung mit dem Einschluss des Forderungsausfalls, steht er deutlich besser da. Der eigene Versicherer stellt den Schädiger so, als ob dieser Versicherungsnehmer bei der Haftpflichtversicherung des Geschädigten wäre, und übernimmt die geforderten Zahlungen von den Behandlungskosten bis hin zur möglichen Rentenzahlung. Voraussetzung dafür ist ein gerichtlich ergangenes Urteil, dass der Verursacher in der Schadensersatzpflicht ist und der Nachweis, dass er dieser nicht nachkommen kann. Die Forderungsausfalldeckung greift in der Regel erst ab einer Mindestschadenhöhe. Diese unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Eine Übersicht dazu und zu anderen Einschlüssen wie

  • Schäden an beweglichen geliehenen Sachen
  • Einschluss deliktunfähiger Personen
  • Mietsachschäden generell

findet sich beispielsweise auf dem Fachportal haftpflichtversicherungvergleich.de.

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